Vor 2 Stunden
@Kongo Erich
Rein nach dem Völkerrecht sind im Grunde nur unterschiedslose Angriffe auf rein zivile Ziele rechtswidrig, d. h. wenn man z. B. wahllos Wohngebiete bombardieren würde.
Schneemann
Zitat:Bombardierung von zivilen Einrichtungen wie Brücken, Infrastruktur und Kraftwerken, die nahezu ausschließlich oder weit überwiegend zivil genutzt werden, sind KriegsverbrechenDas ist so nicht ganz richtig. Brücken und Kraftwerke sind durchaus legitime Ziele. Beim etwas schwammigen Überbegriff "Infrastruktur" kann man fast alles darunter aufsummieren; und hierbei ist es entscheidend, was man darunter zusammenfasst. Etwa sind Angriff auf die Verkehrsinfrastruktur (Brücken, Tunnel, Häfen, Bahnhöfe etc.) durchaus erlaubt, wenn bekannt ist, dass der Gegner darüber Truppen und Material verschiebt. (Was quasi in jedem Krieg der Fall ist.)
Rein nach dem Völkerrecht sind im Grunde nur unterschiedslose Angriffe auf rein zivile Ziele rechtswidrig, d. h. wenn man z. B. wahllos Wohngebiete bombardieren würde.
Schneemann
